förderrichtlinie


Die Stiftung versteht sich vorrangig als operative Stiftung. Sie arbeitet im Rahmen ihrer Stiftungsschwerpunkte eigenständig. Dabei werden die Projektentwicklung sowie die Projektdurchführung durch die Stiftung gestaltend begleitet.
Um ein möglichst effizientes Antragsverfahren sicher zu stellen und unnötigen Aufwand für alle Beteiligten zu vermeiden, bitten wir Folgendes zu beachten:

Die Stiftung verfolgt ausschließlich Projekte/Förderungen, die mit dem Stiftungszweck übereinstimmen. Sie ist vorrangig in der Stadt und im Kreis Gütersloh tätig und ausschließlich gemeinnützig; Mildtätigkeit gehört nicht zu den unmittelbaren Zwecken der Stiftungsarbeit.

Förderanträge haben ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, zu erfolgen. Antragsschreiben sollten möglichst kurz gefasst sein und dabei folgende Informationen beinhalten:

  • Daten des Antragstellers (Name, Anschrift, Funktion sowie sonstige Kontaktdaten)
  • Beschreibung der wesentlichen Projektinhalte und –ziele
  • Projektorganisation (beteiligte Personen / Institutionen)
  • Budgetplanung
  • Zeitplan


Darüber hinaus bitten wir um Auskunft darüber, welche Projekte in der Vergangenheit durchgeführt wurden und ob für den aktuellen Förderantrag bereits an anderer Stelle Projektmittel beantragt, genehmigt bzw. abgelehnt wurden.

Für den Fall, dass Förderanträge durch die Stiftung abgelehnt werden, besteht für den Antragsteller weder ein Anspruch auf Begründung der Ablehnung noch ein Rechtsanspruch auf Förderung.